Allgemeine Geschäftsbedingungen der Druckerei
Princoso GmbH
Mollenbachstraße 19
71229 Leonberg
Tel: 0 7033 / 369 323
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen des Auftragnehmers (im Folgenden "Princoso GmbH" genannt) und des Auftraggebers (im Folgenden "Kunde" genannt)
Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Die im Angebot vom "Princoso GmbH" genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundeliegenden Auftragsdaten unverändert bleiben.
2. Vertragsabschluss
2.1
Schirftlich, online über das Shopsystem oder Internetplattformen, per E-Mail oder mündlich per Telefon erteilte Aufträge sind verbindlich. Mündliche vereinbarte Aufträge und Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Bestätigung beiderseits per E-Mail.
2.2
Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn "Princoso GmbH" eine Auftragsbestätigung per E-Mail an den Kunden gesendet hat, dazu zählt auch die Mail über das Shopsystem, spätestens jedoch mit Erhalt der Ware.
2.3
"Princoso GmbH" behält sich das Recht vor, die Annahme von Aufträgen ohne Gründe abzulehnen.
3. Zahlungsbedingungen/Lieferung/Gefahrenübergang
3.1
Bei Vorkasse per Paypal oder Überweisung und Kreditkarte erfolgt der Druck und Versand der bestellten Ware erst nach Zahlungseingang, außer "Princoso GmbH" beginnt schon früher mit der Produktion um schriftlich zugesicherte Liefertermine einhalten zu können.
Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann Vorkasse auch bei anderen Zahlungsmethoden verlangt werden.
3.2
Wird eine Warensendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, auf dessen Wunsch ein weiteres Mal an ihn versandt, so hat er die hierfür anfallenden Kosten zu tragen.
3.3
Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
3.4
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.
3.5
Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für das Senden von Daten via ISDN an den Kunden, DSL Übertragungen sind kostenfrei.
3.6
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Zahlt der Kunde binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Nebenkosten nicht, kommt er automatisch auch ohne Mahnung in Verzug.
Schriftliche Zahlungserinnerungen werden mit je 15,00 Euro Mahnkosten berechnet.
3.7
Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruches durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so kann "Princoso GmbH" Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten, sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen "Princoso GmbH" auch zu, wenn der Kunde sich mit der Bezahlung von Lieferungen im Verzug befindet, die auf dem selben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.
3.8
Vorbehaltlich reibungslosen Betriebsablaufs kann der Kunde den Erhalt der bestellten Waren innerhalb der auf der Internetseite angegebenen Lieferfristen erwarten.
"Princoso GmbH" haftet allerdings nicht für die Einhaltung dieser Liefertermine, auch dann nicht wenn ein solcher Termin dem Kunden in der Auftragsbestätigung zugesichert wurde. Princoso GmbH wickelt keine Fix-Termin-Geschäfte ab.
Eine Haftung beschränkt sich jedoch grundsätzlich maximal auf die höhe des Auftragwertes. Weitergehende Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
3.9
Die Lieferfrist verlängert sich für alle Fälle höherer Gewalt um die Zeit, während der das Hindernis besteht. Als höhere Gewalt gelten vor allem Streik, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen oder Störungen von Datenleitungen, soweit diese Hindernisse von wesentlichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn das Hindernis bei einem der Vertragspartner von "Princoso GmbH" eintritt.
3.10
Produktionsbedingt kommt es zu Über/Unterlieferungen, hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen welche nicht aussortiert werden.
Unterlieferungen von maximal 10% und Überlieferung in beliebiger Höhe muss der Kunde akzeptieren. Für Unterlieferungen mit mehr als 10% ist der Kunde berechtigt einen Preisnachlass in exakt der selben Höhe zu fordern.
4. Eigentumsvorbehalt
"Princoso GmbH" behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor, bei Unternehmern darüber hinausgehend bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung.
5. Datenschutz
"Princoso GmbH" ist berechtigt Kundendaten, die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, an Dritte, insbesondere Kreditinstitute und Vertragspartner weiterzugeben, sofern dies der Auftragsabwicklung dient.
Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die Einwilligung kann der Kunde jederzeit schriftlich widerrufen.
6. Gewährleistung
6.1
Beanstandungen, wegen Mängel, sind innerhalb einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltungmachung des Gewährleistungsanspruchs für den Kunden ausgeschlossen. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an den Auftragnehmer zurückzusenden. Unfrei zurückgeschickte Waren werden nicht angenommen. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Auftragnehmer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
6.2
In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original/Proof/Vorlage nicht beanstandet werden.
Dies gilt insbesondere bei:
-geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
-geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
-geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages,
-geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom offenen oder gefalzten Endformat); insbesondere bei Magazinen, Broschüren, Bücher mit Rückendraht- oder Ringösenheftung bis zu 5 mm vom Endformat, Werbetechnik 5% vom Endformat, alle anderen Produkte bis zu 2 mm vom Endformat),
-geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag bei Magazinen,
-geringfügigem Versatz (bis zu 1 mm) des partiellen UV-Lackes zum Druckmotiv.
-geringfügigen Versatz von Vorderseite/Rückseite im Digitaldruck bis zu 5 mm.
Hat der Kunde keinen Proof der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen von "Princoso GmbH" angebotenen Proof abgenommen, entfällt jeder Haftungs- oder Schadenanspruch.
Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.
6.3
Falls die vom Kunden gestellten Daten nicht den Vorgaben von "Princoso GmbH" entsprechen, haftet der Kunde für die Qualität des Druckerzeugnisses. Dies gilt insbesondere für Druckdaten, deren Schriften nicht vollsändig in Pfade gewandelt wurden, die im RGB Farbraum, oder mit einer zu geringen Auflösung erstellt wurden. Bei denen der Sicherheitsabtand von wichtigen Objekten wie Schriften von 6 mm zum Endformatrand nicht eingehalten wurde oder gar keine oder zu wenig Beschnittzugabe angelegt wurde oder bei denen Daten im falschen Format geliefert wurden. Etwaige Farbabweichungen bzw. Einbußen bei der Qualität können nicht beanstandet werden.
Für Farbunterschiede und Versatzfehler, die beim Umwandeln von offenen Daten wie z.B. Word, PPT, Corel Draw Dateien in PDF-Dateien auftreten können, wird keine Reklamation gelten gelassen.
6.4
Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
6.5
Bei berechtigten Beanstandungen ist "Princoso Gmbh" nach Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung bis zur Höhe des Auftragwertes verpflichtet. Bei geringfügigen Beanstandungen wie kleinen Flecken oder Punkten, kann nur ein Preisnachlass von maximal zehn Prozent gewährleistet werden.
Im Fall verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
7. Schadenshaftung
7.1
Ansprüche auf Schadensersatz werden nur anerkannt, wenn der Schaden von "Princoso GmbH" durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Ersatzpflicht beschränkt sich in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen Schaden. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen.
7.2
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung durch "Princoso GmbH" zum Zweck der Auslieferung an eine Spedition übergeben worden ist. Erkennbar beschädigte Sendungen darf der Kunde nur annehmen unter Feststellung der Beschädigung seitens des Spediteurs. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle Schadensansprüche hieraus gegenüber "Princoso GmbH".
8. Urheberrecht
Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden aufgrund der inhaltlichen Vorgaben des Kunden erstellt. Aus diesem Grund haftet der Kunde gegenüber Princoso GmbH dafür, dass er zu Nutzung, Weitergabe und Verbreitung aller übergebenen Daten bzw. zur Verfügung gestellten Vorlagen inkl. Texte und Bildmaterial uneingeschränkt berechtigt ist.
Weiterhin haftet der Kunde dafür, dass durch die Herstellung der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und ihr Inhalt nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt.
Wird "Princoso GmbH" von Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Vorlagen verletzt werden, in Anspruch genommen, stellt der Kunde "Princoso GmbH" von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Aufwand frei.
9. Handelbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt wurden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
10. Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Weil der Stadt.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Dies gilt auch für Unvollständigkeiten.
Stand vom 1.4.2011