20+ Jahre Erfahrung in Stuttgart Express auf Anfrage Persönliche Beratung
07033 · 36 93 23
0
Startseite/Druckdaten/Druckdaten-Upload
Bestehende Bestellung

Druckdaten hochladen

Sie haben bereits bei uns bestellt und möchten Ihre Druckdaten nachreichen? Öffnen Sie Ihre Bestellung über den persönlichen Upload-Link aus der Bestellbestätigung, über Ihr Kundenkonto oder mit Bestellnummer und E-Mail-Adresse – und laden Sie Ihre Dateien hoch. Erlaubt sind PDF, JPG, PNG, EPS und TIF; offene Daten (InDesign, Photoshop, Illustrator) können wir nicht verarbeiten. Gehen Ihre Druckdaten an einem Arbeitstag (Mo–Fr) bis 10:00 Uhr ein, zählt dieser Tag bereits als erster Produktionstag – vorausgesetzt, die Daten sind druckfertig. Bei Eingang nach 10:00 Uhr beginnt die Produktion am nächsten Arbeitstag.

1. Ihre Bestellung

Die Bestellnummer finden Sie in Ihrer Bestellbestätigung. Noch schneller: der persönliche Upload-Link aus der Bestellbestätigung – dann entfällt diese Eingabe.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt. Es gelten die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen von Google.

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien