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Branchen · Öffentliche Hand

Druckerei für Behörden & Gemeinden

Ämter, Gemeinden und öffentliche Einrichtungen haben besondere Anforderungen: feste Abläufe, Rechnung statt Vorkasse und oft eine E-Rechnung. Bei princoso bekommen Behörden einen eigenen Ansprechpartner, zahlen auf Rechnung und erhalten auf Wunsch eine E-Rechnung.

  • Eigener Ansprechpartner
  • Kauf auf Rechnung
  • E-Rechnung möglich
BehördeE-RechnungAnsprechpartner

Kurz erklärt: Was ist bei Behörden anders?

Öffentliche Auftraggeber bezahlen in der Regel auf Rechnung und benötigen zunehmend eine elektronische Rechnung (E-Rechnung). Dazu kommen feste Vorgaben zu Gestaltung, Mengen und Lieferadressen. Ein fester Ansprechpartner sorgt dafür, dass diese Abläufe bei jedem Auftrag gleich laufen.

1 AnsprechpartnerFest zuständig für Ihre Behörde
RechnungNach Freischaltung
E-RechnungAuf Wunsch
Mehrere StellenLieferung an verschiedene Dienststellen

Drucksachen für die öffentliche Hand

Typische Aufträge von Behörden und Gemeinden.

Information

Broschüren & Faltblätter

Bürgerinformationen, Jahresberichte und Ratgeber als Broschüre oder Faltblatt.

Aushang

Plakate

Bekanntmachungen, Veranstaltungen und Kampagnen – in allen gängigen Formaten.

Verwaltung

Geschäftsausstattung

Briefpapier, Visitenkarten und Formulare im einheitlichen Erscheinungsbild.

So einfach geht's

  1. Kontakt

    Freischaltung für Kauf auf Rechnung.

  2. Ansprechpartner

    Ihr fester Kontakt bei princoso.

  3. Druck

    Nach Ihren Vorgaben.

  4. Rechnung

    Auf Wunsch als E-Rechnung.

Ideal für

Rathäuser & ÄmterFormulare, Briefpapier, Aushänge.
GemeindenBürgerinfos, Märkte, Feste.
Schulen & BildungProgramme, Plakate, Broschüren.
Museen & KulturAusstellungsplakate und Kataloge.
Mehrere DienststellenLieferung an verschiedene Adressen.
VeranstaltungenPlakate und Programme für Termine.

Häufige Fragen

Können Behörden auf Rechnung bestellen?

Ja, nach Freischaltung. Sprechen Sie uns an – siehe auch Zahlung & Versand.

Stellen Sie E-Rechnungen aus?

Ja, auf Wunsch erhalten Sie Ihre Rechnung als E-Rechnung. Das passende Format stimmen wir mit Ihnen ab.

Gibt es einen festen Ansprechpartner?

Ja. Behörden bekommen bei uns einen eigenen Ansprechpartner, der Ihre Abläufe kennt.

Können mehrere Dienststellen beliefert werden?

Ja – siehe Drucksachen an mehrere Adressen.

Erstellen Sie Angebote für Vergaben?

Gerne erstellen wir Ihnen ein schriftliches Angebot – über das Formular unten oder die Druckanfrage.

Unverbindlich anfragen

Ihr Projekt: Druckerei für Behörden & Gemeinden

Beschreiben Sie kurz, was Sie brauchen. Wir melden uns mit einem persönlichen Angebot – meist innerhalb weniger Stunden.

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Warum princoso

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  • Persönlicher AnsprechpartnerKein Callcenter – Sie sprechen direkt mit unserem Team in Leonberg.
  • Druckdatenprüfung inklusiveJede Datei wird vor dem Druck geprüft – Fehler fallen auf, bevor sie Geld kosten.
  • VersandkostenfreiLieferung innerhalb Deutschlands mit UPS, DHL oder DPD.
  • Sicher bezahlenVorkasse, PayPal, Sofortüberweisung – Rechnung für Stammkunden und Behörden.

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Zuletzt aktualisiert: 20.10.2026

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien