20+ Jahre Erfahrung in Stuttgart Express auf Anfrage Persönliche Beratung
07033 · 36 93 23
0
Startseite/Drucklexikon/Papiersorten
Drucklexikon · Papier

Papiersorten

Das Papier bestimmt, wie Farben wirken und wie sich eine Drucksache anfühlt. Die wichtigsten Sorten im Überblick.

Kurz erklärt

Druckpapiere unterscheiden sich vor allem in der Oberfläche: Gestrichene Papiere wie Bilderdruckpapier haben eine glatte Beschichtung und geben Farben brillant wieder. Ungestrichene Naturpapiere sind griffig, gut beschreibbar und wirken natürlicher.

Bilderdruckpapier

Gestrichenes Papier mit glatter Oberfläche, matt oder glänzend. Der Standard für Flyer, Plakate und Broschüren: Fotos werden detailreich, Farben leuchten.

Gestrichenes Papier

Papier mit einer feinen Oberflächenbeschichtung („Strich“). Die Farbe zieht weniger ein – Bilder werden schärfer, Farben leuchtender.

Naturpapier

Ungestrichenes Papier mit offener, griffiger Oberfläche. Gut zu beschreiben, ideal für Briefpapier und Notizblöcke. Farben wirken matter.

Weitere Bedruckstoffe

Neben Papier und Karton lassen sich auch Folien, Kunststoffe oder Textilien bedrucken. Was möglich ist, klären wir über die Sonderanfertigung.

Darauf sollten Sie achten
  • Fotos und Farben: gestrichen.
  • Zum Beschreiben: Naturpapier.
  • Matt wirkt edel und reflektiert weniger, glänzend lässt Bilder strahlen.

Häufige Fragen

Matt oder glänzend?

Matt wirkt edel und ist besser lesbar; glänzend lässt Fotos strahlen.

Kann man auf Bilderdruckpapier schreiben?

Mit Kugelschreiber ja, mit Füller schlecht – dafür Naturpapier.

Welches Papier für Briefpapier?

Naturpapier mit 80 bis 100 g/m² – siehe Briefpapier.

Weitere Begriffe: Papier

← Alle Begriffe im Drucklexikon

Zuletzt aktualisiert: 21.10.2026

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien