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Drucklexikon · Farbe

Proof & Probedruck

Wenn Farben exakt stimmen müssen, lohnt sich ein Blick vor dem eigentlichen Druck.

Kurz erklärt

Ein Proof ist ein farbverbindlicher Ausdruck, der das spätere Druckergebnis möglichst genau simuliert. Ein Probedruck (Andruck) wird dagegen auf der Druckmaschine und meist auf dem Originalpapier gefertigt.

Proof

Ein Proof wird auf einem kalibrierten Spezialdrucker erstellt und dient als Farbreferenz – zum Beispiel für Firmenfarben oder Fotos mit Hauttönen.

Probedruck

Der Probedruck zeigt, wie Farben, Papier und Veredelung zusammenwirken. Er ist aufwendiger und lohnt sich vor allem bei großen Auflagen oder besonderen Papieren.

Darauf sollten Sie achten
  • Proof bei Firmenfarben und wichtigen Fotos.
  • Probedruck bei großen Auflagen oder Spezialpapieren.
  • Bildschirme sind keine verbindliche Farbreferenz.

Häufige Fragen

Brauche ich immer einen Proof?

Nein, für die meisten Drucksachen nicht.

Was kostet ein Proof?

Sprechen Sie uns an – Sie erhalten ein Angebot.

Kann ich Sonderfarben prüfen?

Ja – siehe Druck mit Sonderfarben.

Weitere Begriffe: Farbe

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Zuletzt aktualisiert: 21.10.2026

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien