20+ Jahre Erfahrung in Stuttgart Express auf Anfrage Persönliche Beratung
07033 · 36 93 23
0
Startseite/Drucklexikon/Druckfreigabe
Drucklexikon · Druckdaten

Druckfreigabe

Mit der Druckfreigabe sagen Sie: So soll es gedruckt werden. Danach geht der Auftrag in die Produktion.

Kurz erklärt

Die Druckfreigabe ist Ihre Bestätigung, dass die Druckdaten so gedruckt werden dürfen. Erst danach beginnt die Produktion. Was freigegeben ist, wird genau so gedruckt – Inhalte und Rechtschreibung liegen in Ihrer Verantwortung.

Was wird freigegeben?

Freigegeben werden Inhalt und Gestaltung: Texte, Bilder, Farben, Format und Ausführung. Technische Punkte prüfen wir vorher im Datencheck.

Checkliste vor der Freigabe

  • Telefonnummern, Adressen, Preise und Daten
  • Rechtschreibung und Namen
  • Format, Seitenzahl und Reihenfolge
  • Auflage und Produktvariante
Darauf sollten Sie achten
  • Eine zweite Person gegenlesen lassen.
  • Zahlen (Telefon, Preise, Daten) doppelt prüfen.
  • Bei Farbkritischem einen Proof überlegen.

Häufige Fragen

Was passiert nach der Freigabe?

Der Auftrag geht in die Produktion; Änderungen sind dann nicht mehr möglich.

Prüfen Sie Rechtschreibung?

Nein – Inhalte liegen in Ihrer Verantwortung. Technisch prüfen wir jede Datei.

Kann ich die Farben vorher sehen?

Bei kritischen Farben ist ein Proof sinnvoll.

Weitere Begriffe: Druckdaten

← Alle Begriffe im Drucklexikon

Zuletzt aktualisiert: 21.10.2026

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien