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Drucklexikon · Druckdaten

DIN-Formate

Ob Flyer, Plakat oder Briefpapier: Die meisten Drucksachen basieren auf den DIN-Formaten. Das Prinzip ist einfach – und praktisch.

Kurz erklärt

DIN-Formate sind genormte Papierformate nach DIN EN ISO 216. Jedes Format entsteht durch Halbieren des nächstgrößeren, das Seitenverhältnis (1 : √2) bleibt dabei gleich. DIN A0 hat eine Fläche von genau einem Quadratmeter.

Die A-Reihe im Überblick

DIN lang (DL)

DIN lang misst 99 × 210 mm und entspricht einem A4-Bogen, der zweimal quer gefalzt wird. Das Format passt genau in einen DIN-lang-Umschlag und ist beliebt für Flyer, Faltblätter und Einladungen.

Und die B-Reihe?

Die B-Formate sind etwas größer als die A-Formate und werden vor allem für Plakate genutzt, etwa B1 (707 × 1000 mm).

Darauf sollten Sie achten
  • Für Schaufenster sind A1 und A2 am gebräuchlichsten.
  • Zwei A5-Seiten ergeben genau ein A4-Blatt.
  • Für Sonderformate gibt es die Sonderanfertigung.

Häufige Fragen

Wie groß ist DIN A4?

210 × 297 mm.

Welches Format hat DIN lang?

99 × 210 mm – ein A4-Bogen, zweimal gefalzt.

Kann ich auch andere Formate drucken lassen?

Ja, über die Sonderanfertigung.

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Zuletzt aktualisiert: 21.10.2026

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien