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Drucklexikon · Druckdaten

Transparenz

Schlagschatten, weiche Kanten oder halbtransparente Flächen sehen am Bildschirm schön aus. Im Druck können sie Probleme machen, wenn die Datei falsch exportiert wird.

Kurz erklärt

Transparenz bezeichnet Gestaltungseffekte, bei denen Objekte teilweise durchscheinen – etwa Schlagschatten, weiche Kanten oder reduzierte Deckkraft. In PDF/X-4 bleiben sie erhalten, ältere Formate müssen sie „reduzieren“.

Was passiert beim Reduzieren?

Beim Reduzieren werden transparente Objekte in viele kleine Einzelflächen zerlegt. Dabei können feine weiße Linien, Farbabweichungen oder verpixelte Texte entstehen.

Die Lösung: PDF/X-4

Exportieren Sie als PDF/X-4. Dann bleiben Transparenzen „live“ und werden erst in der Druckvorstufe sauber verarbeitet.

Darauf sollten Sie achten
  • PDF/X-4 statt PDF/X-3 wählen, wenn Transparenzen verwendet werden.
  • Texte möglichst nicht mit Transparenzen überlagern.
  • Im Zweifel die Datei prüfen lassen.

Häufige Fragen

Sind Transparenzen im Druck erlaubt?

Ja. Mit PDF/X-4 werden sie zuverlässig verarbeitet.

Warum sehe ich feine Linien im PDF?

Oft ist das nur eine Bildschirmdarstellung der reduzierten Transparenz. Ob sie gedruckt würden, klärt unser Datencheck.

Prüfen Sie Transparenzen?

Ja, im Rahmen des kostenlosen Datenchecks.

Weitere Begriffe: Druckdaten

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Zuletzt aktualisiert: 21.10.2026

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien