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Drucklexikon · Druckdaten

Layout & Typografie

Ein gutes Layout führt den Blick, gute Typografie macht Texte leicht lesbar. Beides entscheidet darüber, ob eine Drucksache wirkt.

Kurz erklärt

Das Layout ist die Anordnung aller Elemente einer Drucksache – Texte, Bilder, Logos und Weißraum. Typografie ist die Gestaltung mit Schrift: Auswahl, Größe, Zeilenabstand und Satz. Zusammen bestimmen sie, wie verständlich und hochwertig eine Drucksache wirkt.

Layout: Ordnung schafft Wirkung

Ein klares Raster, ausreichend Weißraum und eine eindeutige Hierarchie (Überschrift, Text, Handlungsaufforderung) helfen dem Leser. Technisch gehören Beschnitt und Sicherheitsabstand ins Layout.

Typografie: lesbar statt verspielt

Maximal zwei Schriftarten, Fließtext im Druck nicht kleiner als etwa 6 bis 8 pt, ausreichend Zeilenabstand und guter Kontrast. Lange Zeilen ermüden – ideal sind etwa 50 bis 75 Zeichen pro Zeile.

Darauf sollten Sie achten
  • Eine Botschaft pro Drucksache – klar und groß.
  • Maximal zwei Schriftarten kombinieren.
  • Kleinste Schrift: etwa 6 pt, besser 8 pt.
  • Genug Weißraum lassen.

Häufige Fragen

Wie klein darf Schrift im Druck sein?

Als Untergrenze gelten etwa 6 pt; für Fließtext sind 8 bis 11 pt gut lesbar.

Gestalten Sie meine Drucksache?

Wir prüfen Ihre Daten und beraten zu Format und Papier – siehe Druckberatung.

Gibt es Vorlagen?

Ja, auf jeder Produktseite und unter Druckdaten & Vorlagen.

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Zuletzt aktualisiert: 21.10.2026

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien