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Drucklexikon · Druckdaten

Ausschießen

Eine Broschüre wird nicht Seite für Seite gedruckt, sondern auf großen Bogen. Damit am Ende alles in der richtigen Reihenfolge liegt, wird ausgeschossen.

Kurz erklärt

Ausschießen ist das Anordnen der einzelnen Seiten auf dem großen Druckbogen. Die Seiten werden so platziert, dass nach dem Falzen, Schneiden und Binden alle in der richtigen Reihenfolge und Ausrichtung liegen. Das übernimmt die Druckerei.

Warum das wichtig ist

Bei einer Rückstichheftung liegen zum Beispiel die erste und die letzte Seite nebeneinander auf demselben Bogen. Deshalb muss die Seitenzahl durch vier teilbar sein.

Was heißt das für Ihre Daten?

Sie liefern die Seiten einfach in Lesereihenfolge als Einzelseiten-PDF. Das Ausschießen erledigen wir in der Druckvorstufe.

Darauf sollten Sie achten
  • Broschüren als Einzelseiten in Lesereihenfolge anlegen – keine Doppelseiten.
  • Bei Rückstichheftung Seitenzahl durch 4 teilbar planen.
  • Beschnitt an jeder Seite anlegen.

Häufige Fragen

Muss ich selbst ausschießen?

Nein, das übernehmen wir.

Einzelseiten oder Doppelseiten?

Bitte Einzelseiten in Lesereihenfolge.

Warum durch vier teilbar?

Weil bei der Rückstichheftung jeder Bogen vier Seiten ergibt.

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Zuletzt aktualisiert: 21.10.2026

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien