20+ Jahre Erfahrung in Stuttgart Express auf Anfrage Persönliche Beratung
07033 · 36 93 23
0
Startseite/Drucklexikon/Endformat & Datenformat
Drucklexikon · Druckdaten

Endformat & Datenformat

Zwei Begriffe, die oft verwechselt werden: Das Endformat ist das, was Sie in der Hand halten. Das Datenformat ist das, was Sie als Datei anlegen.

Kurz erklärt

Das Endformat ist die Größe des fertigen Produkts nach dem Schneiden, zum Beispiel 210 × 297 mm bei DIN A4. Das Datenformat ist die Größe der Druckdatei: Endformat plus Beschnitt an allen Seiten – bei princoso also 216 × 303 mm.

Endformat

Das Endformat beschreibt das fertige Produkt. Bei gefalzten Produkten ist es das geschlossene Format: Ein Faltblatt DIN lang hat das Endformat 99 × 210 mm, auch wenn es offen ein A4-Bogen ist.

Datenformat

Zum Endformat kommen 3 mm Beschnitt je Seite. Rechnung: Breite + 6 mm × Höhe + 6 mm. Bei gefalzten Produkten wird das offene Format plus Beschnitt angelegt.

Beispiele

  • Visitenkarte 85 × 55 mm → Datenformat 91 × 61 mm
  • Flyer DIN A5 148 × 210 mm → 154 × 216 mm
  • Plakat DIN A1 594 × 841 mm → 600 × 847 mm
Darauf sollten Sie achten
  • Immer erst das Endformat festlegen, dann 6 mm zu Breite und Höhe addieren.
  • Bei Faltblättern das offene Format anlegen.
  • Die Maße stehen auf jeder Produktseite bei den Druckvorlagen.

Häufige Fragen

Wo finde ich das richtige Datenformat?

Auf jeder Produktseite bei den Druckvorlagen und unter Druckdaten & Vorlagen.

Ist das Endformat bei Faltblättern offen oder geschlossen?

Als Endformat gilt das geschlossene, gefalzte Format. Die Datei legen Sie offen an.

Was, wenn meine Datei das Endformat ohne Beschnitt hat?

Das erkennt unser Datencheck. Wir melden uns und besprechen die Lösung.

Weitere Begriffe: Druckdaten

← Alle Begriffe im Drucklexikon

Zuletzt aktualisiert: 21.10.2026

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien