20+ Jahre Erfahrung in Stuttgart Express auf Anfrage Persönliche Beratung
07033 · 36 93 23
0
Startseite/Drucklexikon/Dateiformate für den Druck
Drucklexikon · Druckdaten

Dateiformate für den Druck

Neben dem PDF begegnen einem viele weitere Dateiformate. Hier sehen Sie, welche sich für den Druck eignen – und welche Sie besser umwandeln.

Kurz erklärt

Für Druckdaten ist ein PDF/X der Standard. Einzelne Bilder liefert man am besten als TIFF oder hochwertiges JPG, Logos als Vektordatei. Webformate wie WebP sind für den Druck ungeeignet.

TIFF

Verlustfreies Bildformat, das in CMYK angelegt werden kann und Ebenen unterstützt. Ideal für hochwertige Fotos – dafür sind die Dateien groß.

EPS

Encapsulated PostScript ist ein älteres Format für Logos und Grafiken mit Vektoren. EPS-Logos lassen sich gut weiterverwenden, als fertige Druckdatei ist PDF heute aber besser.

JPEG 2000

Weiterentwicklung von JPEG mit besserer und optional verlustfreier Kompression. Im Druck selten, kann aber innerhalb von PDFs vorkommen.

WebP

Webformat von Google mit sehr kleinen Dateien. Für den Druck ungeeignet: meist RGB und geringe Auflösung. Besser die Originaldatei verwenden.

XML

XML ist kein Bild-, sondern ein Datenformat. In der Druckbranche wird es für automatisierte Abläufe genutzt, etwa für Kataloge aus Datenbanken oder personalisierte Drucke.

Darauf sollten Sie achten
  • Wenn möglich immer ein PDF/X schicken.
  • Logos als Vektor (PDF, EPS, SVG) statt als Pixelbild.
  • Bilder aus Webseiten durch Originaldateien ersetzen.

Häufige Fragen

Welche Dateiformate kann ich hochladen?

Beim Upload werden PDF, JPG, PNG, EPS und TIF angenommen; am besten geeignet ist PDF.

Kann ich ein JPG drucken lassen?

Ja, wenn Auflösung und Format stimmen. Unser Datencheck prüft das.

Mein Logo liegt nur als kleines Bild vor – was tun?

Wir können es auf Anfrage vektorisieren – siehe Druckdatenservice.

Weitere Begriffe: Druckdaten

← Alle Begriffe im Drucklexikon

Zuletzt aktualisiert: 21.10.2026

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien