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Drucklexikon · Druckdaten

PDF & PDF/X

Das PDF ist das wichtigste Format für Druckdaten. Die Druckversion heißt PDF/X – sie sorgt dafür, dass Ihre Datei genau so gedruckt wird, wie Sie sie gestaltet haben.

Kurz erklärt

PDF/X ist eine genormte Variante des PDF-Formats für den Druck. Ein PDF/X enthält alle Schriften und Bilder, ist in druckgeeigneten Farben angelegt und lässt sich deshalb sicher verarbeiten. Gängig sind PDF/X-3 und PDF/X-4.

PDF

Ein PDF (Portable Document Format) fasst Texte, Bilder und Schriften in einer Datei zusammen und sieht auf jedem Rechner gleich aus. Für den Bildschirm optimierte PDFs enthalten aber oft RGB-Farben, komprimierte Bilder oder fehlende Schriften.

PDF/X-3 und PDF/X-4

PDF/X legt fest, was eine Druckdatei enthalten muss. PDF/X-3 ist weit verbreitet, PDF/X-4 erlaubt zusätzlich live Transparenzen, die sauberer verarbeitet werden. Beide Varianten eignen sich für unsere Druckdaten.

Beim Export beachten

Darauf sollten Sie achten
  • In InDesign, Affinity oder Illustrator die Exportvorgabe „PDF/X-3“ oder „PDF/X-4“ wählen.
  • Beschnitt beim Export mit ausgeben.
  • Keine Schnittmarken und Passkreuze nötig.

Häufige Fragen

Kann ich auch ein normales PDF schicken?

Ja. Unser Datencheck prüft auch normale PDFs – PDF/X ist aber die sicherste Wahl.

PDF/X-3 oder PDF/X-4?

Beide sind geeignet. PDF/X-4 verarbeitet Transparenzen besser.

Wie erstelle ich ein PDF/X aus Word?

Word kann kein echtes PDF/X erzeugen. Schicken Sie uns ein hochwertiges PDF – wir prüfen es und melden uns bei Bedarf.

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Zuletzt aktualisiert: 21.10.2026

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien