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Drucklexikon · Druckdaten

Schriften einbetten

Fehlt eine Schrift in der Druckdatei, wird sie automatisch ersetzt – und Ihr Layout verschiebt sich. Das lässt sich mit einem Klick beim Export verhindern.

Kurz erklärt

Schriften einbetten bedeutet, dass alle verwendeten Schriftarten in der PDF-Datei mitgespeichert werden. Alternativ werden Texte in Pfade (Kurven) umgewandelt. So wird jeder Buchstabe genau wie gestaltet gedruckt.

Einbetten oder in Pfade wandeln?

Beim Einbetten bleibt der Text als Text erhalten, beim Umwandeln in Pfade wird er zur Grafik. Beides ist für den Druck geeignet. Beim PDF/X-Export werden Schriften automatisch eingebettet.

Zeichensatz

Der Zeichensatz umfasst alle Zeichen einer Schrift – Buchstaben, Ziffern, Umlaute, Sonderzeichen. Fehlt ein Zeichen, erscheint ein Ersatzzeichen. Prüfen Sie vor allem Umlaute, ß und Sonderzeichen wie das Eurozeichen.

Darauf sollten Sie achten
  • Beim Export „Schriften einbetten“ aktivieren (bei PDF/X automatisch).
  • Umlaute und Sonderzeichen in der Vorschau kontrollieren.
  • Bei Lizenzschriften auf das Recht zum Einbetten achten.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob Schriften eingebettet sind?

Im Acrobat Reader unter Datei → Eigenschaften → Schriften steht hinter jeder Schrift „eingebettet“.

Kann ich Texte nach dem Umwandeln noch ändern?

Nicht mehr als Text – deshalb vorher eine Arbeitsdatei sichern.

Prüfen Sie die Schriften?

Ja, das gehört zu unserem kostenlosen Datencheck.

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Zuletzt aktualisiert: 21.10.2026

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien