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Drucklexikon · Druckdaten

Vektorgrafik

Ein Logo, das auf der Visitenkarte scharf ist, soll auch auf dem Plakat scharf sein. Das klappt nur mit einer Vektorgrafik.

Kurz erklärt

Eine Vektorgrafik besteht aus mathematisch beschriebenen Linien, Kurven und Flächen statt aus Pixeln. Sie lässt sich ohne Qualitätsverlust beliebig vergrößern – ideal für Logos, Schriften und Icons. Typische Formate sind PDF, EPS, AI und SVG.

Vektor oder Pixel?

Pixelbilder (JPG, PNG) bestehen aus einem festen Raster von Bildpunkten. Beim Vergrößern werden diese Punkte sichtbar. Vektorgrafiken werden dagegen bei jeder Größe neu berechnet und bleiben gestochen scharf.

Wann Vektor, wann Pixel?

Fotos sind immer Pixelbilder – hier zählt die Auflösung. Logos, Schriften, Linien und Grafiken sollten dagegen als Vektor vorliegen.

Darauf sollten Sie achten
  • Logos beim Designer als PDF, EPS oder SVG anfordern.
  • Ein JPG in eine PDF zu legen macht daraus keinen Vektor.
  • Unscharfe Logos lassen sich auf Anfrage vektorisieren.

Häufige Fragen

Wie erkenne ich eine Vektorgrafik?

Zoomen Sie stark hinein: Bleiben die Kanten scharf, ist es ein Vektor.

Mein Logo gibt es nur als JPG – geht das?

Für kleine Drucksachen oft ja. Für große Formate empfehlen wir eine Vektorisierung – siehe Druckdatenservice.

Ist SVG für den Druck geeignet?

Als Logo-Quelle ja; für die fertige Druckdatei ist PDF besser.

Weitere Begriffe: Druckdaten

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Zuletzt aktualisiert: 21.10.2026

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien