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Drucklexikon · Druckdaten

Auflösung (dpi)

Ein Foto, das am Bildschirm scharf aussieht, kann im Druck verpixelt wirken. Entscheidend ist die Auflösung in der späteren Druckgröße.

Kurz erklärt

Die Auflösung gibt an, wie viele Bildpunkte pro Zoll (dpi, dots per inch) ein Bild in seiner Druckgröße hat. Für scharfe Fotos im Druck gelten 300 dpi in Endgröße als Faustregel.

Warum 300 dpi?

Bei normalem Leseabstand kann das Auge bei 300 dpi keine einzelnen Pixel mehr unterscheiden. Bilder aus dem Internet haben oft nur 72 dpi und eine geringe Pixelzahl – vergrößert werden sie unscharf oder pixelig.

So rechnen Sie nach

Pixel ÷ dpi × 2,54 = Druckgröße in cm. Ein Bild mit 1.240 × 1.748 Pixeln reicht bei 300 dpi für 10,5 × 14,8 cm – also genau DIN A6.

Große Formate

Plakate werden aus größerem Abstand betrachtet. Hier reichen oft 150 dpi in Endgröße. Logos und Schriften sollten trotzdem als Vektorgrafik vorliegen.

Darauf sollten Sie achten
  • Auflösung immer in der späteren Druckgröße prüfen.
  • Bilder nicht künstlich hochrechnen – das macht sie nicht schärfer.
  • Logos als Vektor anlegen, nicht als Pixelbild.

Häufige Fragen

Reichen 72 dpi für den Druck?

Nein, für Fotos in Originalgröße nicht. 72 dpi sind ein Bildschirmwert.

Welche Auflösung brauchen Plakate?

Oft genügen 150 dpi in Endgröße, weil Plakate aus größerem Abstand betrachtet werden.

Prüfen Sie die Auflösung?

Ja, die Auflösung gehört zu unserem kostenlosen Datencheck.

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Zuletzt aktualisiert: 21.10.2026

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien