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Drucklexikon · Druckdaten

Beschnitt

Beschnitt ist der häufigste Grund, warum Druckdaten nachgebessert werden müssen. Dabei ist die Regel einfach: Alles, was bis an den Rand reicht, muss 3 mm darüber hinausgehen.

Kurz erklärt

Der Beschnitt (auch Beschnittzugabe) ist ein zusätzlicher Rand um das Endformat, der nach dem Druck abgeschnitten wird. Bei princoso beträgt er 3 mm je Seite: Ein DIN-A6-Flyer (105 × 148 mm) wird also mit 111 × 154 mm angelegt.

Warum braucht man Beschnitt?

Gedruckt wird auf größere Bogen, die anschließend auf das Endformat geschnitten werden. Dabei sind minimale Toleranzen unvermeidbar. Ohne Beschnitt würde bei der kleinsten Abweichung ein feiner weißer Rand – ein sogenannter „Blitzer“ – sichtbar.

Anschnitt: Elemente bis zum Rand

Reicht ein Bild, eine Farbfläche oder eine Linie bis an den Rand, spricht man von Anschnitt. Solche Elemente müssen in der Druckdatei bis an die Außenkante des Beschnitts verlängert werden – also 3 mm über das Endformat hinaus.

Sicherheitsabstand nach innen

Genauso wichtig ist der Abstand nach innen: Texte, Logos und wichtige Bildteile sollten mindestens 5 mm vom Endformat entfernt bleiben (Schutzzone). So wird beim Schneiden nichts Wichtiges angeschnitten. Bei gefalzten Produkten gilt der Abstand auch zu den Falzkanten.

Darauf sollten Sie achten
  • Datenformat = Endformat + 2 × 3 mm (Breite und Höhe).
  • Hintergründe und Bilder bis zur Außenkante ziehen.
  • Texte und Logos mindestens 5 mm vom Endformat entfernt platzieren.
  • Keine Schnittmarken in die Datei setzen – die ergänzen wir.

Häufige Fragen

Wie groß ist der Beschnitt bei princoso?

3 mm an jeder Seite. Die genauen Maße stehen auf jeder Produktseite bei den Druckvorlagen.

Was passiert, wenn der Beschnitt fehlt?

Bei unserem kostenlosen Datencheck fällt das auf – wir melden uns, bevor gedruckt wird.

Brauche ich Beschnitt, wenn mein Motiv einen weißen Rand hat?

Wenn kein Element bis an den Rand reicht, ist der Beschnitt technisch nicht nötig. Die Datei sollte trotzdem im Datenformat angelegt sein.

Weitere Begriffe: Druckdaten

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Zuletzt aktualisiert: 21.10.2026

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien