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Drucklexikon · Weiterverarbeitung

Bindearten

Die Bindung entscheidet, wie eine Broschüre aussieht, wie sie sich öffnen lässt und wie viele Seiten sie haben kann.

Kurz erklärt

Bindearten verbinden einzelne Seiten zu einer Broschüre. Die gängigsten sind Rückstichheftung (geheftet im Falz), Klebebindung (verleimter Rücken) und Spiralbindung (Draht- oder Kunststoffspirale).

Rückstichheftung

Ineinandergelegte Bogen werden mit Drahtklammern im Falz geheftet. Günstig und ideal für geringe bis mittlere Seitenzahlen; die Seitenzahl muss durch vier teilbar sein. Broschüre mit Rückstichheftung

Klebebindung

Die Seiten werden am Rücken verleimt und mit einem Umschlag verbunden. Es entsteht ein gerader Buchrücken – ideal für umfangreichere Broschüren und Kataloge. Broschüre mit Klebebindung

Spiralbindung

Eine Spirale wird durch gestanzte Löcher geführt. Die Broschüre lässt sich komplett aufschlagen und flach hinlegen – für Kalender, Handbücher und Schulungsunterlagen. Broschüre mit Spiralbindung

Heften

Heften verbindet Seiten mit Drahtklammern – im Falz (Rückstich) oder seitlich am Rand (Blockheftung).

Darauf sollten Sie achten
  • Wenige Seiten: Rückstich.
  • Viele Seiten und gerader Rücken: Klebebindung.
  • Soll flach aufliegen: Spirale.

Häufige Fragen

Wie viele Seiten bei Rückstichheftung?

Die möglichen Seitenzahlen stehen auf der Produktseite; sie sind immer durch vier teilbar.

Welche Bindung liegt flach auf?

Die Spiralbindung.

Wie lege ich Broschüren an?

Als Einzelseiten in Lesereihenfolge – mehr unter Ausschießen.

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Zuletzt aktualisiert: 21.10.2026

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien