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Drucklexikon · Weiterverarbeitung

Rillen & Nuten

Dickes Papier bricht beim Falzen gern auf. Rillen und Nuten sorgen für eine saubere Kante.

Kurz erklärt

Beim Rillen wird vor dem Falzen eine Linie in das Papier gedrückt, damit es an dieser Stelle sauber knickt. Beim Nuten wird stattdessen Material herausgefräst – das ist bei sehr dicken Kartons und Pappen nötig.

Rillen

Ab etwa 170 g/m² verhindert die Rillung, dass Farbe und Papierfaser an der Falzkante aufbrechen. Besonders bei dunklen, vollflächig bedruckten Motiven ist das wichtig.

Nuten

Beim Nuten wird eine V-förmige Rille aus dem Material gefräst. So lassen sich auch sehr starke Kartons rechtwinklig und sauber falten – etwa für Verpackungen oder Displays.

Darauf sollten Sie achten
  • Dunkle Flächen über dem Falz? Rillung ist Pflicht.
  • Bei sehr dickem Karton nach dem Nuten fragen.

Häufige Fragen

Muss ich Rillen bestellen?

Bei unseren Falzprodukten planen wir das in der Produktion ein.

Ab welcher Grammatur wird gerillt?

Etwa ab 170 g/m².

Wann wird genutet?

Bei sehr dicken Kartons und Pappen – sprechen Sie uns an.

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Zuletzt aktualisiert: 21.10.2026

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien