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Drucklexikon · Weiterverarbeitung

Weiterverarbeitung

Nach dem Druck ist eine Drucksache noch nicht fertig. Erst die Weiterverarbeitung macht aus dem bedruckten Bogen das Endprodukt.

Kurz erklärt

Die Weiterverarbeitung umfasst alle Arbeitsschritte nach dem Druck: Schneiden, Falzen, Rillen, Zusammentragen, Binden, Perforieren und Veredeln. Früher war sie die Domäne der Buchbinder, heute ist sie fester Teil jeder Druckerei.

Die wichtigsten Schritte

Zusammentragen

Einzelne Bogen oder Blätter werden in der richtigen Reihenfolge sortiert, bevor sie gebunden oder geheftet werden – ein fester Schritt bei Broschüren und Blöcken.

Buchbinder

Der Buchbinder ist der klassische Handwerksberuf rund um Binden, Heften und Kleben. Viele seiner Arbeitsschritte laufen heute maschinell in der Weiterverarbeitung.

Darauf sollten Sie achten
  • Weiterverarbeitung früh mitplanen – sie beeinflusst die Druckdaten.
  • Falzlinien und Perforation in der Datei markieren (nicht druckend).

Häufige Fragen

Ist die Weiterverarbeitung im Preis enthalten?

Ja, bei unseren Produkten ist sie eingerechnet.

Was ist Konfektionierung?

Zusammenstellen und Verpacken nach dem Druck – siehe Konfektionierung.

Gehört Veredelung dazu?

Ja – siehe Veredelung.

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Zuletzt aktualisiert: 21.10.2026

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien