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Falzarten

Aus einem Bogen werden durch Falzen vier, sechs oder acht Seiten. Welche Falzart passt, hängt vom Inhalt und vom Einsatz ab.

Kurz erklärt

Falzen ist das maschinelle Falten von Papier entlang einer geraden Linie. Je nach Anzahl und Richtung der Brüche unterscheidet man Mittelfalz, Wickelfalz, Zickzackfalz und Kreuzbruch. Die Falzart bestimmt Seitenzahl und Lesereihenfolge.

Falzen

Gefalzt wird maschinell und exakt. Bei Papieren ab etwa 170 g/m² wird vorher gerillt, damit die Kante nicht aufbricht. Die Laufrichtung spielt ebenfalls eine Rolle.

Mittelfalz (4 Seiten)

Ein Bruch in der Mitte – aus einem Blatt werden vier Seiten. Typisch für Einladungen, Speisekarten und kleine Faltblätter.

Wickelfalz (6 Seiten)

Die Seiten werden nacheinander nach innen gewickelt. Aus A4 entsteht mit zwei Brüchen ein Faltblatt DIN lang. Die eingeklappte Innenseite ist etwas schmaler. Zum Beispiel: Faltblatt A4.

Zickzackfalz / Leporello (6 Seiten)

Die Brüche verlaufen abwechselnd in entgegengesetzte Richtungen – Z-förmig. Alle Seiten sind gleich breit, der Inhalt lässt sich wie eine Ziehharmonika auffalten.

Kreuzbruch

Zwei Brüche im rechten Winkel zueinander. So werden große Formate handlich, etwa Faltplakate von DIN A1 auf DIN A4.

Darauf sollten Sie achten
  • Wickelfalz: Innenseite 2–3 mm schmaler anlegen.
  • Zickzackfalz: alle Seiten gleich breit.
  • Vorlagen mit Falzlinien nutzen.

Häufige Fragen

Welche Falzart für einen Flyer DIN lang?

Meist Wickelfalz oder Zickzackfalz aus einem A4-Bogen.

Warum ist beim Wickelfalz eine Seite schmaler?

Damit sie beim Einklappen nicht anstößt.

Gibt es Vorlagen?

Ja, auf den Produktseiten der Faltblätter.

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Zuletzt aktualisiert: 21.10.2026

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien