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Drucklexikon · Farbe

Gesamtfarbauftrag & Tiefschwarz

Mehr Farbe ist nicht immer besser: Zu viel Farbauftrag trocknet schlecht und kann abfärben. Für sattes Schwarz gibt es eine bessere Lösung.

Kurz erklärt

Der Gesamtfarbauftrag ist die Summe der vier CMYK-Anteile an einer Stelle, maximal 400 %. Für gestrichene Papiere gelten rund 300 % als Richtwert. Tiefschwarz ist ein Schwarz mit zusätzlichen Farbanteilen, das große Flächen satter wirken lässt.

Warum gibt es eine Grenze?

Jede Farbe ist eine Schicht auf dem Papier. Bei zu viel Farbe trocknet der Druck langsam, kann ablegen (abfärben) oder sich wellen. Der zulässige Wert hängt vom Papier und vom ICC-Profil ab.

Tiefschwarz

Reines Schwarz (100 % K) wirkt auf großen Flächen eher dunkelgrau. Mit etwa 40 % Cyan dazu wird es satter. Für kleine Texte aber immer reines Schwarz verwenden – sonst können Buchstaben unscharf wirken.

Darauf sollten Sie achten
  • Große schwarze Flächen: z. B. 40 C / 0 M / 0 Y / 100 K.
  • Kleine Texte: nur 100 % K.
  • Nicht alle Farben auf 100 % setzen (400 % sind zu viel).

Häufige Fragen

Wie viel Gesamtfarbauftrag ist erlaubt?

Für gestrichene Papiere etwa 300 %, für Naturpapier weniger.

Was ist „Registerschwarz“?

100 % in allen vier Farben – für den Druck nicht geeignet.

Prüfen Sie den Farbauftrag?

Ja, im Rahmen des Datenchecks.

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Zuletzt aktualisiert: 21.10.2026

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien