20+ Jahre Erfahrung in Stuttgart Express auf Anfrage Persönliche Beratung
07033 · 36 93 23
0
Startseite/Drucklexikon/Auflage & Zuschuss
Drucklexikon · Druckverfahren

Auflage & Zuschuss

Warum kosten 1.000 Flyer kaum mehr als 500? Die Antwort liegt im Einrichten der Maschine.

Kurz erklärt

Die Auflage ist die Anzahl der gedruckten Exemplare. Zuschuss sind zusätzliche Bogen, die beim Einrichten und in der Weiterverarbeitung verbraucht werden. Weil Einrichtung und Zuschuss bei jeder Auflage anfallen, sinkt der Stückpreis mit steigender Menge.

Auflage und Stückpreis

Rüst- und Einrichtungskosten verteilen sich auf mehr Exemplare. Deshalb lohnt es sich oft, etwas mehr zu drucken – sofern Sie die Menge wirklich brauchen. Für wenige Exemplare gibt es Kleinauflagen.

Zuschuss und Makulatur

Bis Farbe und Passer stimmen, werden Bogen verbraucht. Diese Fehldrucke heißen Makulatur. Der Zuschuss ist im Preis bereits einkalkuliert – Sie erhalten die bestellte Auflage.

Darauf sollten Sie achten
  • Staffelpreise auf der Produktseite vergleichen.
  • Nicht auf Vorrat drucken, wenn sich Inhalte bald ändern.

Häufige Fragen

Bekomme ich genau die bestellte Menge?

Ja, der Zuschuss ist einkalkuliert.

Warum ist die doppelte Menge nicht doppelt so teuer?

Weil die Einrichtungskosten nur einmal anfallen.

Was ist eine Kleinauflage?

Wenige bis einige hundert Exemplare – siehe Kleinauflagen drucken.

Weitere Begriffe: Druckverfahren

← Alle Begriffe im Drucklexikon

Zuletzt aktualisiert: 21.10.2026

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien