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Drucklexikon · Druckverfahren

Digitaldruck

Ohne Druckplatten direkt vom Rechner aufs Papier: Der Digitaldruck macht kleine Auflagen schnell und wirtschaftlich.

Kurz erklärt

Beim Digitaldruck werden die Druckdaten direkt vom Rechner auf das Papier gebracht – ganz ohne Druckplatten. Das Verfahren eignet sich besonders für kleine Auflagen, kurze Lieferzeiten und personalisierte Drucksachen.

So funktioniert es

Moderne Digitaldruckmaschinen arbeiten mit Toner oder Tinte. Da keine Platten belichtet werden, entfällt das aufwendige Einrichten – jeder Bogen kann sogar anders aussehen.

Vorteile

  • Wirtschaftlich schon ab einem Exemplar
  • Kurze Produktionszeiten
  • Personalisierung möglich (Namen, Nummern)
  • Ideal zum Testen vor einer großen Auflage

Grenzen

Bei sehr großen Auflagen ist der Offsetdruck meist günstiger, und Sonderfarben sind dort einfacher umsetzbar.

Darauf sollten Sie achten
  • Kleine Auflage? Digitaldruck.
  • Erst klein testen, dann groß nachbestellen.

Häufige Fragen

Ist Digitaldruck schlechter als Offset?

Nein, die Qualität ist heute sehr hoch – bei normalen Drucksachen sieht man kaum einen Unterschied.

Wie klein darf die Auflage sein?

Die Optionen sehen Sie auf jeder Produktseite – mehr unter Kleinauflagen drucken.

Geht personalisierter Druck?

Sprechen Sie uns an – über die Druckanfrage.

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Zuletzt aktualisiert: 21.10.2026

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien