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Drucklexikon · Druckverfahren

Druckverfahren im Überblick

Neben Offset- und Digitaldruck gibt es weitere Verfahren – jedes mit eigenen Stärken.

Kurz erklärt

Druckverfahren werden nach der Lage der druckenden Stellen unterschieden: Beim Hochdruck sind sie erhaben, beim Flachdruck (Offset) auf einer Ebene, beim Tiefdruck vertieft, beim Durchdruck wird Farbe durch eine Schablone gedrückt. Dazu kommt der plattenlose Digitaldruck.

Hochdruck

Die erhabenen Stellen der Druckform nehmen Farbe auf – wie bei einem Stempel. Klassisches Beispiel ist der Buchdruck, heute vor allem für besondere Effekte und Prägungen.

Flexodruck

Ein Hochdruckverfahren mit flexiblen Druckplatten aus Gummi oder Kunststoff. Eingesetzt für Verpackungen, Etiketten, Folien und Wellpappe.

Durchdruck (Siebdruck)

Die Farbe wird durch ein feines Sieb mit Schablone gedrückt. So entstehen dicke Farbschichten auf vielen Materialien – Textilien, Glas, Kunststoff.

Und Offset und Digital?

Für Flyer, Broschüren und Plakate sind Offsetdruck und Digitaldruck die Standardverfahren.

Darauf sollten Sie achten
  • Für Papier-Drucksachen: Offset oder Digital.
  • Für Spezialmaterialien andere Verfahren – fragen Sie uns.

Häufige Fragen

Welches Verfahren nutzt princoso?

Für unsere Drucksachen vor allem Offset- und Digitaldruck – je nach Auflage und Produkt.

Kann ich Siebdruck bestellen?

Sprechen Sie uns über die Sonderanfertigung an.

Was ist Tiefdruck?

Ein Verfahren mit vertieften druckenden Stellen, vor allem für sehr hohe Auflagen wie Kataloge und Magazine.

Weitere Begriffe: Druckverfahren

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Zuletzt aktualisiert: 21.10.2026

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien